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100 € Rabatt-Aktion

Bis zu 80 % KfW-Zuschuss

KfW-Heizungsförderung beantragen

KfW 458 fördert den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind regulär bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % möglich. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % weist die KfW als befristet bis 31.01.2027 aus. Stand 16.08.2026 laut KfW. Beim KfW-Antrag erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA) und begleiten die Einreichung.

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Passender Antragsservice

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Heizungstechnik (Wärmepumpe)

KfW-Förderantrag: bis zu 80 % Zuschuss

  • Bestätigung zum Antrag inklusive
  • Telefonische Antragsbetreuung im KfW-Portal
  • Bestätigung nach Durchführung inklusive
  • Servicekosten können Teil der förderfähigen Kosten sein; Prüfung im Einzelfall
Aktionspreis

498 €

Heizungstechnik (Biomasseanlage)

KfW-Förderantrag: bis zu 80 % Zuschuss

  • Bestätigung zum Antrag inklusive
  • Telefonische Antragsbetreuung im KfW-Portal
  • Bestätigung nach Durchführung inklusive
  • Servicekosten können Teil der förderfähigen Kosten sein; Prüfung im Einzelfall
Aktionspreis

498 €

Heizlastberechnung

Technische Leistung für den Heizungstausch, kein Förderantrag

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Bis zu 10 Räume im Grundpreis von 539 €
  • Jeder weitere Raum 39 €
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B extra 199 €
  • Kosten können als Fachplanung förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
ab

539 €

Förderung 2026 im Überblick

Aktuelle Förderung auf einen Blick

Die wichtigsten Fördersätze und Kostenobergrenzen für Ihre Maßnahme – kompakt, verständlich und auf aktuellem Stand.

KfWBEG EM, Stand 16.08.2026

KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen

Ihre Grundförderung

30 % Grundförderung

bis 80 %

Grundförderung30 % Grundförderung
Maximal möglichbis 80 %
Förderfähige Kosten28.000 € für die erste Wohneinheit
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bei erfüllten Austauschbedingungen, laut KfW befristet bis 31.01.2027
  • 10–40 % Einkommensbonus abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen
  • Regulärer Gesamtdeckel 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %
  • Kostenstaffel: 28.000 € für WE 1, 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung gehören zum Antragsservice

Die konkrete Förderhöhe hängt von Antrag, Gebäude, Maßnahme und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.

Klimageschwindigkeits-Bonus

So sinkt der Bonus

Der Satz gilt am Tag der Antragstellung. Wer später einreicht, bekommt den dann gültigen Satz.

  1. 16 %

    Jetzt

    Bis 31.01.2027

  2. 12 %

    01.02.2027 – 31.07.2027

  3. 8 %

    01.08.2027 – 31.01.2028

  4. 4 %

    01.02.2028 – 31.07.2028

  5. 0 %

    Ab 01.08.2028, entfällt

Im selben Rhythmus, zuerst am 01.02.2027, sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit um 750 €. Heute gelten 28.000 €.

KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458). Stand 16.08.2026. Keine Förderzusage.

Vom Vorhaben zum Antrag

So kommt Ihr Antrag sicher auf den Weg

  1. 01

    Förderfähigkeit prüfen

    Maßnahme, Gebäude und Bonusvoraussetzungen werden digital erfasst.

  2. 02

    Förderkonformen Vertrag sichern

    Der Vertrag enthält die notwendige aufschiebende oder auflösende Bedingung.

  3. 03

    Bestätigung zum Antrag (BzA)

    Wir prüfen die Angaben, erstellen die Bestätigung zum Antrag und begleiten die Einreichung.

  4. 04

    Nachweise und Auszahlung

    Nach dem Einbau begleiten wir die Bestätigung nach Durchführung und die Auszahlung.

Eigenleistung

Eigenleistung kann förderfähig sein.

Bei Eigenleistung sind nur die direkten Materialkosten förderfähig, nicht Ihre Arbeitszeit. Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigen. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen.

  • Materialrechnungen laufen auf Ihren Namen und enthalten nur förderfähige Positionen.
  • Kennwerte wie U-Wert oder Wärmeleitfähigkeit müssen aus Rechnung oder Unterlagen hervorgehen.
  • Die fachgerechte Ausführung bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen.

Direkte Antworten · aktueller Stand

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind regulär bis zu 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 % möglich. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % weist die KfW als befristet bis 31.01.2027 aus.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe – KfW 458 Zuschuss?

Eine Wärmepumpe wird über KfW 458 gefördert. Der Zuschuss beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Kosten. Wer eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung austauscht, kann den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % hinzurechnen – befristet bis 31.01.2027. Förderfähige Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt. Quelle: KfW 458, Stand 16.08.2026. Antrag stellen: Heizungsförderung auf Förderservice.de prüfen.

Welche Kosten sind bei der Heizung maximal förderfähig?

Für Wohngebäude gelten derzeit 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Läuft die Wärmepumpen-Förderung über KfW oder BAFA?

Der Heizungstausch mit Wärmepumpe, Biomasse oder anderen förderfähigen Wärmeerzeugern wird über die KfW gefördert. Maßnahmen an der Gebäudehülle laufen über das BAFA.

Gilt die Förderung in jedem Bundesland?

Ja. Die KfW-Heizungsförderung 458 ist ein Bundesprogramm. Dieselben Sätze gelten in Saarland, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und den übrigen Ländern. Zusätzliche Landesprogramme sind davon getrennt und nicht Teil dieses Antrags.

Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA)?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist die fachliche Bestätigung für den KfW-Heizungsantrag. Ohne sie kann der Antrag in der Regel nicht eingereicht werden. Beim Wärmepumpen- und Biomasse-Antrag ist die BzA inklusive. Die Bestätigung nach Durchführung folgt nach dem Einbau.

Brauche ich eine Heizlastberechnung und einen hydraulischen Abgleich?

Für den KfW-Heizungstausch sind eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B in der Regel Voraussetzung. Das ist eine technische Leistung, kein eigener Förderantrag. Die Heizlastberechnung kostet 539 € für bis zu 10 Räume, jeder weitere Raum 39 €. Der hydraulische Abgleich kostet extra 199 €. Die Kosten können als Fachplanung förderfähig sein; das prüfen wir im Einzelfall.

Kann ich Fenster, Heizung oder Dämmung in Eigenleistung einbauen und trotzdem Förderung erhalten?

Ja, eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind dann aber nur die unmittelbar mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten – nicht Ihre eigene Arbeitszeit; Materialien für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistung ebenfalls nicht förderfähig. Materialrechnungen müssen den Namen der antragstellenden Person ausweisen, in deutscher Sprache ausgestellt sein und dürfen ausschließlich förderfähige Positionen enthalten. Kassenzettel ohne Rechnungsempfänger werden nicht anerkannt. Für den Verwendungsnachweis müssen eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fach- und sachgerechte Ausführung, die korrekte Verwendung der Materialien und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Energetische Kennwerte wie U-Werte bei Fenstern oder Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke bei Dämmstoffen müssen aus Rechnung oder weiterer Dokumentation hervorgehen. Klären Sie die fachliche Begleitung daher vor Materialkauf und Baubeginn.

Was gilt bei Anzahlungen oder Vorauszahlungen?

Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.

Welche Förderbedingung muss zwingend im Handwerker-Angebot oder Vertrag stehen?

Für den BEG-Förderantrag benötigen Sie einen unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Die beantragte Förderzusage muss darin zwingend als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart sein; außerdem muss aus dem Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum hervorgehen. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne diese Vertragsbedingung genügt nicht. Die genaue Formulierung ist frei; BAFA und KfW erkennen unter anderem die folgende offizielle Musterformulierung an.

Von BAFA und KfW anerkannte Musterformulierung (amtlicher Wortlaut)

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWE beim BAFA oder der KfW (innerhalb von […] Tagen) nach Vertragsschluss beantragen wird. Aufschiebende Bedingung: Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat. Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Offizielle Quelle:BMWE – BEG-FAQ 1.14

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