Dämmung von Außenwänden
BAFA-Förderantrag als Komplett-Paket
- Antragstellung in Vollmacht
- Verwendungsnachweis in Vollmacht
- Bearbeitung von Nachforderungen
- Servicekosten können als Umfeldmaßnahme förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
498 €
100 € Rabatt-Aktion
Das BAFA fördert Dachdämmung, Fassadendämmung und Einblasdämmung mit 15 % Grundförderung. Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb der jeweils normalen Obergrenze. Bei vollständiger Ausschöpfung sind höchstens 17,5 % effektiv möglich. Stand 16.08.2026 laut BAFA. Beim BAFA-Antrag begleiten wir Sie von der Prüfung der Angaben bis zur Einreichung.
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Passender Antragsservice
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Die wichtigsten Fördersätze und Kostenobergrenzen für Ihre Maßnahme – kompakt, verständlich und auf aktuellem Stand.
Ihre Grundförderung
15 % Grundförderungmit iSFP max. 17,5 % effektiv
Die konkrete Förderhöhe hängt von Antrag, Gebäude, Maßnahme und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.
Vom Vorhaben zum Antrag
01
Fassade, Dach oder Decke auswählen und das Angebot des Fachbetriebs bereitstellen.
02
Wir prüfen U-Werte, Schichtenaufbau und förderfähige Kosten.
03
Wir reichen die förderrelevanten Unterlagen ein und bearbeiten Rückfragen.
04
Nach Abschluss begleiten wir den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.
Eigenleistung
Bei Eigenleistung sind nur die direkten Materialkosten förderfähig, nicht Ihre Arbeitszeit. Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigen. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen.
Direkte Antworten · aktueller Stand
Förderfähig können unter anderem Außenwände, Dachflächen, oberste Geschossdecken und Kellerdecken sein, auch als Einblasdämmung, wenn die technischen Anforderungen erfüllt werden.
Die Grundförderung beträgt 15 %. Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; 5 zusätzliche Prozentpunkte gelten aber nur für den Teil oberhalb des jeweiligen jeweils normalen Kostenobergrenze. Bei vollständiger Ausschöpfung sind damit maximal 17,5 % effektive Förderung möglich.
Ja. Die Dämmung läuft grundsätzlich über das BAFA, der förderfähige Heizungstausch über die KfW. Die Anträge müssen zeitlich und inhaltlich sauber koordiniert werden.
Ja, eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind dann aber nur die unmittelbar mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten – nicht Ihre eigene Arbeitszeit; Materialien für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistung ebenfalls nicht förderfähig. Materialrechnungen müssen den Namen der antragstellenden Person ausweisen, in deutscher Sprache ausgestellt sein und dürfen ausschließlich förderfähige Positionen enthalten. Kassenzettel ohne Rechnungsempfänger werden nicht anerkannt. Für den Verwendungsnachweis müssen eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fach- und sachgerechte Ausführung, die korrekte Verwendung der Materialien und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Energetische Kennwerte wie U-Werte bei Fenstern oder Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke bei Dämmstoffen müssen aus Rechnung oder weiterer Dokumentation hervorgehen. Klären Sie die fachliche Begleitung daher vor Materialkauf und Baubeginn.
Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.
Für den BEG-Förderantrag benötigen Sie einen unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Die beantragte Förderzusage muss darin zwingend als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart sein; außerdem muss aus dem Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum hervorgehen. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne diese Vertragsbedingung genügt nicht. Die genaue Formulierung ist frei; BAFA und KfW erkennen unter anderem die folgende offizielle Musterformulierung an.
Von BAFA und KfW anerkannte Musterformulierung (amtlicher Wortlaut)
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWE beim BAFA oder der KfW (innerhalb von […] Tagen) nach Vertragsschluss beantragen wird. Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Ihre Maßnahme ist bereits vorausgewählt. Kontaktdaten eintragen, Voraussetzungen bestätigen und den Antragsservice direkt starten.