Zum Hauptinhalt springen

100 € Rabatt-Aktion

15 % BAFA-Grundförderung

Dach, Fassade oder Einblasdämmung fördern

Das BAFA fördert Dachdämmung, Fassadendämmung und Einblasdämmung mit 15 % Grundförderung. Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb der jeweils normalen Obergrenze. Bei vollständiger Ausschöpfung sind höchstens 17,5 % effektiv möglich. Stand 16.08.2026 laut BAFA. Beim BAFA-Antrag begleiten wir Sie von der Prüfung der Angaben bis zur Einreichung.

Maßnahme wählen · Kontaktdaten eintragen · Antrag sofort starten

Passender Antragsservice

Wählen Sie nur noch Ihre konkrete Maßnahme

Dämmung von Außenwänden

BAFA-Förderantrag als Komplett-Paket

  • Antragstellung in Vollmacht
  • Verwendungsnachweis in Vollmacht
  • Bearbeitung von Nachforderungen
  • Servicekosten können als Umfeldmaßnahme förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
Aktionspreis

498 €

Geschossdecken & Bodenflächen

BAFA-Förderantrag als Komplett-Paket

  • Antragstellung in Vollmacht
  • Verwendungsnachweis in Vollmacht
  • Bearbeitung von Nachforderungen
  • Servicekosten können als Umfeldmaßnahme förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
Aktionspreis

498 €

Dämmung von Dachflächen

BAFA-Förderantrag als Komplett-Paket

  • Antragstellung in Vollmacht
  • Verwendungsnachweis in Vollmacht
  • Bearbeitung von Nachforderungen
  • Servicekosten können als Umfeldmaßnahme förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
Aktionspreis

498 €

Förderung 2026 im Überblick

Aktuelle Förderung auf einen Blick

Die wichtigsten Fördersätze und Kostenobergrenzen für Ihre Maßnahme – kompakt, verständlich und auf aktuellem Stand.

BAFABEG EM, Stand 16.08.2026

BEG EM – Gebäudehülle: Dämmmaßnahmen

Ihre Grundförderung

15 % Grundförderung

mit iSFP max. 17,5 % effektiv

Grundförderung15 % Grundförderung
Maximal möglichmit iSFP max. 17,5 % effektiv
Förderfähige KostenWE 1: 30.000 € / 60.000 € mit iSFP; weitere WE gestaffelt
  • Förderfähig sind unter anderem Außenwände, Dachflächen, Geschoss- und Kellerdecken, auch als Einblasdämmung
  • Ohne iSFP: Höchstgrenzen 30.000 € für WE 1, 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7
  • Mit iSFP: Höchstgrenzen 60.000 € für WE 1, 30.000 € für WE 2–6, 15.000 € ab WE 7
  • Fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für Ausgaben oberhalb der jeweils normalen Kostenobergrenze
  • Die technischen Mindestanforderungen müssen vor Antragstellung geprüft werden

Die konkrete Förderhöhe hängt von Antrag, Gebäude, Maßnahme und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.

Vom Vorhaben zum Antrag

So kommt Ihr Antrag sicher auf den Weg

  1. 01

    Bauteil und Angebot erfassen

    Fassade, Dach oder Decke auswählen und das Angebot des Fachbetriebs bereitstellen.

  2. 02

    Technische Werte prüfen

    Wir prüfen U-Werte, Schichtenaufbau und förderfähige Kosten.

  3. 03

    BAFA-Antrag begleiten

    Wir reichen die förderrelevanten Unterlagen ein und bearbeiten Rückfragen.

  4. 04

    Maßnahme nachweisen

    Nach Abschluss begleiten wir den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.

Eigenleistung

Eigenleistung kann förderfähig sein.

Bei Eigenleistung sind nur die direkten Materialkosten förderfähig, nicht Ihre Arbeitszeit. Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigen. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen.

  • Materialrechnungen laufen auf Ihren Namen und enthalten nur förderfähige Positionen.
  • Kennwerte wie U-Wert oder Wärmeleitfähigkeit müssen aus Rechnung oder Unterlagen hervorgehen.
  • Die fachgerechte Ausführung bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen.

Direkte Antworten · aktueller Stand

Häufige Fragen zur Förderung

Welche Dämmmaßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig können unter anderem Außenwände, Dachflächen, oberste Geschossdecken und Kellerdecken sein, auch als Einblasdämmung, wenn die technischen Anforderungen erfüllt werden.

Wie hoch ist die Dämmungsförderung 2026?

Die Grundförderung beträgt 15 %. Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; 5 zusätzliche Prozentpunkte gelten aber nur für den Teil oberhalb des jeweiligen jeweils normalen Kostenobergrenze. Bei vollständiger Ausschöpfung sind damit maximal 17,5 % effektive Förderung möglich.

Kann ich Dämmung und Heizung gemeinsam fördern lassen?

Ja. Die Dämmung läuft grundsätzlich über das BAFA, der förderfähige Heizungstausch über die KfW. Die Anträge müssen zeitlich und inhaltlich sauber koordiniert werden.

Kann ich Fenster, Heizung oder Dämmung in Eigenleistung einbauen und trotzdem Förderung erhalten?

Ja, eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind dann aber nur die unmittelbar mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten – nicht Ihre eigene Arbeitszeit; Materialien für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistung ebenfalls nicht förderfähig. Materialrechnungen müssen den Namen der antragstellenden Person ausweisen, in deutscher Sprache ausgestellt sein und dürfen ausschließlich förderfähige Positionen enthalten. Kassenzettel ohne Rechnungsempfänger werden nicht anerkannt. Für den Verwendungsnachweis müssen eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fach- und sachgerechte Ausführung, die korrekte Verwendung der Materialien und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Energetische Kennwerte wie U-Werte bei Fenstern oder Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke bei Dämmstoffen müssen aus Rechnung oder weiterer Dokumentation hervorgehen. Klären Sie die fachliche Begleitung daher vor Materialkauf und Baubeginn.

Was gilt bei Anzahlungen oder Vorauszahlungen?

Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.

Welche Förderbedingung muss zwingend im Handwerker-Angebot oder Vertrag stehen?

Für den BEG-Förderantrag benötigen Sie einen unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Die beantragte Förderzusage muss darin zwingend als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart sein; außerdem muss aus dem Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum hervorgehen. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne diese Vertragsbedingung genügt nicht. Die genaue Formulierung ist frei; BAFA und KfW erkennen unter anderem die folgende offizielle Musterformulierung an.

Von BAFA und KfW anerkannte Musterformulierung (amtlicher Wortlaut)

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWE beim BAFA oder der KfW (innerhalb von […] Tagen) nach Vertragsschluss beantragen wird. Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Offizielle Quelle:BMWE – BEG-FAQ 1.14

In zwei Klicks den Förderantrag starten

Ihre Maßnahme ist bereits vorausgewählt. Kontaktdaten eintragen, Voraussetzungen bestätigen und den Antragsservice direkt starten.