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100 € Rabatt-Aktion

15 % BAFA-Grundförderung

15 % BAFA-Grundförderung für Fenster und Türen

Das BAFA fördert neue Fenster, Außentüren und sommerlichen Wärmeschutz mit 15 % Grundförderung. Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb der jeweils normalen Obergrenze. Bei vollständiger Ausschöpfung sind höchstens 17,5 % effektiv möglich. Stand 16.08.2026 laut BAFA. Beim BAFA-Antrag begleiten wir Sie von der Prüfung der Angaben bis zur Einreichung.

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Fenster & Außentüren

BAFA-Förderantrag als Komplett-Paket

  • Antragstellung in Vollmacht
  • Verwendungsnachweis in Vollmacht
  • Bearbeitung von Nachforderungen
  • Servicekosten können als Umfeldmaßnahme förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
Aktionspreis

498 €

Rollläden & Raffstore

BAFA-Förderantrag als Komplett-Paket

  • Antragstellung in Vollmacht
  • Verwendungsnachweis in Vollmacht
  • Bearbeitung von Nachforderungen
  • Servicekosten können als Umfeldmaßnahme förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
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Förderung 2026 im Überblick

Aktuelle Förderung auf einen Blick

Die wichtigsten Fördersätze und Kostenobergrenzen für Ihre Maßnahme – kompakt, verständlich und auf aktuellem Stand.

BAFABEG EM, Stand 16.08.2026

BEG EM – Gebäudehülle: Fenster und Außentüren

Ihre Grundförderung

15 % Grundförderung

mit iSFP max. 17,5 % effektiv

Grundförderung15 % Grundförderung
Maximal möglichmit iSFP max. 17,5 % effektiv
Förderfähige KostenWE 1: 30.000 € / 60.000 € mit iSFP; weitere WE gestaffelt
  • Förderfähig sind Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz bei erfüllten technischen Anforderungen
  • Ohne iSFP: Höchstgrenzen 30.000 € für WE 1, 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7
  • Mit iSFP: Höchstgrenzen 60.000 € für WE 1, 30.000 € für WE 2–6, 15.000 € ab WE 7
  • Fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für Ausgaben oberhalb der jeweils normalen Kostenobergrenze

Die konkrete Förderhöhe hängt von Antrag, Gebäude, Maßnahme und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.

Vom Vorhaben zum Antrag

So kommt Ihr Antrag sicher auf den Weg

  1. 01

    Fenstermaßnahme auswählen

    Fenster, Außentür oder Wärmeschutz auswählen und Angebot bereithalten.

  2. 02

    Technische Daten prüfen

    Wir prüfen U-Werte, Bestandsgebäude und die förderfähigen Kosten.

  3. 03

    BAFA-Antrag einreichen

    Wir begleiten Antragstellung, Nachforderungen und Kommunikation mit dem BAFA.

  4. 04

    Verwendungsnachweis abschließen

    Nach Einbau werden Rechnung und Nachweise geprüft und eingereicht.

Eigenleistung

Eigenleistung kann förderfähig sein.

Bei Eigenleistung sind nur die direkten Materialkosten förderfähig, nicht Ihre Arbeitszeit. Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigen. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen.

  • Materialrechnungen laufen auf Ihren Namen und enthalten nur förderfähige Positionen.
  • Kennwerte wie U-Wert oder Wärmeleitfähigkeit müssen aus Rechnung oder Unterlagen hervorgehen.
  • Die fachgerechte Ausführung bestätigt ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen.

Direkte Antworten · aktueller Stand

Häufige Fragen zur Förderung

Wie viel Förderung gibt es 2026 für neue Fenster?

Für neue Fenster und Außentüren gelten 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten (BAFA-Gebäudehülle). Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten aber nur für den Teil oberhalb des jeweiligen jeweils normalen Kostenobergrenze – bei voller Ausschöpfung sind das maximal 17,5 % effektive Förderung. Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026. Antrag prüfen: Fensterförderung auf Förderservice.de.

Brauche ich für Fenster zwingend einen iSFP?

Nein. Ohne iSFP sind 15 % Förderung möglich. Ein iSFP kann sich besonders bei förderfähigen Kosten über 30.000 € für die erste Wohneinheit lohnen, weil sich dann die Kostenobergrenzen verdoppeln. Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026.

Gilt die Förderung in jedem Bundesland?

Ja. Die BAFA-Förderung für Fenster und die Gebäudehülle ist ein Bundesprogramm. Dieselben Sätze gelten in Berlin, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und den übrigen Ländern. Zusätzliche Landesprogramme sind davon getrennt und nicht Teil dieses Antrags.

Sind Rollläden oder Raffstore förderfähig?

Sommerlicher Wärmeschutz – zum Beispiel außenliegende Rollläden oder Raffstores – kann als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig sein, wenn die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt werden. Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026.

Kann ich Fenster, Heizung oder Dämmung in Eigenleistung einbauen und trotzdem Förderung erhalten?

Ja, eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind dann aber nur die unmittelbar mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten – nicht Ihre eigene Arbeitszeit; Materialien für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistung ebenfalls nicht förderfähig. Materialrechnungen müssen den Namen der antragstellenden Person ausweisen, in deutscher Sprache ausgestellt sein und dürfen ausschließlich förderfähige Positionen enthalten. Kassenzettel ohne Rechnungsempfänger werden nicht anerkannt. Für den Verwendungsnachweis müssen eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fach- und sachgerechte Ausführung, die korrekte Verwendung der Materialien und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Energetische Kennwerte wie U-Werte bei Fenstern oder Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke bei Dämmstoffen müssen aus Rechnung oder weiterer Dokumentation hervorgehen. Klären Sie die fachliche Begleitung daher vor Materialkauf und Baubeginn.

Was gilt bei Anzahlungen oder Vorauszahlungen?

Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.

Welche Förderbedingung muss zwingend im Handwerker-Angebot oder Vertrag stehen?

Für den BEG-Förderantrag benötigen Sie einen unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Die beantragte Förderzusage muss darin zwingend als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart sein; außerdem muss aus dem Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum hervorgehen. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne diese Vertragsbedingung genügt nicht. Die genaue Formulierung ist frei; BAFA und KfW erkennen unter anderem die folgende offizielle Musterformulierung an.

Von BAFA und KfW anerkannte Musterformulierung (amtlicher Wortlaut)

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWE beim BAFA oder der KfW (innerhalb von […] Tagen) nach Vertragsschluss beantragen wird. Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Offizielle Quelle:BMWE – BEG-FAQ 1.14

In zwei Klicks den Förderantrag starten

Ihre Maßnahme ist bereits vorausgewählt. Kontaktdaten eintragen, Voraussetzungen bestätigen und den Antragsservice direkt starten.