Fenster & Außentüren
BAFA-Förderantrag als Komplett-Paket
- Antragstellung in Vollmacht
- Verwendungsnachweis in Vollmacht
- Bearbeitung von Nachforderungen
- Servicekosten können als Umfeldmaßnahme förderfähig sein; Prüfung im Einzelfall
498 €
100 € Rabatt-Aktion
Das BAFA fördert neue Fenster, Außentüren und sommerlichen Wärmeschutz mit 15 % Grundförderung. Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb der jeweils normalen Obergrenze. Bei vollständiger Ausschöpfung sind höchstens 17,5 % effektiv möglich. Stand 16.08.2026 laut BAFA. Beim BAFA-Antrag begleiten wir Sie von der Prüfung der Angaben bis zur Einreichung.
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Passender Antragsservice
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Die wichtigsten Fördersätze und Kostenobergrenzen für Ihre Maßnahme – kompakt, verständlich und auf aktuellem Stand.
Ihre Grundförderung
15 % Grundförderungmit iSFP max. 17,5 % effektiv
Die konkrete Förderhöhe hängt von Antrag, Gebäude, Maßnahme und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.
Vom Vorhaben zum Antrag
01
Fenster, Außentür oder Wärmeschutz auswählen und Angebot bereithalten.
02
Wir prüfen U-Werte, Bestandsgebäude und die förderfähigen Kosten.
03
Wir begleiten Antragstellung, Nachforderungen und Kommunikation mit dem BAFA.
04
Nach Einbau werden Rechnung und Nachweise geprüft und eingereicht.
Eigenleistung
Bei Eigenleistung sind nur die direkten Materialkosten förderfähig, nicht Ihre Arbeitszeit. Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigen. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen.
Direkte Antworten · aktueller Stand
Für neue Fenster und Außentüren gelten 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten (BAFA-Gebäudehülle). Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten aber nur für den Teil oberhalb des jeweiligen jeweils normalen Kostenobergrenze – bei voller Ausschöpfung sind das maximal 17,5 % effektive Förderung. Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026. Antrag prüfen: Fensterförderung auf Förderservice.de.
Nein. Ohne iSFP sind 15 % Förderung möglich. Ein iSFP kann sich besonders bei förderfähigen Kosten über 30.000 € für die erste Wohneinheit lohnen, weil sich dann die Kostenobergrenzen verdoppeln. Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026.
Ja. Die BAFA-Förderung für Fenster und die Gebäudehülle ist ein Bundesprogramm. Dieselben Sätze gelten in Berlin, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und den übrigen Ländern. Zusätzliche Landesprogramme sind davon getrennt und nicht Teil dieses Antrags.
Sommerlicher Wärmeschutz – zum Beispiel außenliegende Rollläden oder Raffstores – kann als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig sein, wenn die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt werden. Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026.
Ja, eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind dann aber nur die unmittelbar mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten – nicht Ihre eigene Arbeitszeit; Materialien für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistung ebenfalls nicht förderfähig. Materialrechnungen müssen den Namen der antragstellenden Person ausweisen, in deutscher Sprache ausgestellt sein und dürfen ausschließlich förderfähige Positionen enthalten. Kassenzettel ohne Rechnungsempfänger werden nicht anerkannt. Für den Verwendungsnachweis müssen eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fach- und sachgerechte Ausführung, die korrekte Verwendung der Materialien und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Energetische Kennwerte wie U-Werte bei Fenstern oder Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke bei Dämmstoffen müssen aus Rechnung oder weiterer Dokumentation hervorgehen. Klären Sie die fachliche Begleitung daher vor Materialkauf und Baubeginn.
Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.
Für den BEG-Förderantrag benötigen Sie einen unterschriebenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Die beantragte Förderzusage muss darin zwingend als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart sein; außerdem muss aus dem Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum hervorgehen. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne diese Vertragsbedingung genügt nicht. Die genaue Formulierung ist frei; BAFA und KfW erkennen unter anderem die folgende offizielle Musterformulierung an.
Von BAFA und KfW anerkannte Musterformulierung (amtlicher Wortlaut)
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWE beim BAFA oder der KfW (innerhalb von […] Tagen) nach Vertragsschluss beantragen wird. Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Ihre Maßnahme ist bereits vorausgewählt. Kontaktdaten eintragen, Voraussetzungen bestätigen und den Antragsservice direkt starten.