# iSFP-Förderung für den Sanierungsfahrplan

iSFP-Förderung: Das BAFA fördert die Energieberatung für einen individuellen Sanierungsfahrplan mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € bei ein oder zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei Wohneinheiten. Der iSFP kann bei späteren Maßnahmen an der Gebäudehülle höhere Kostenobergrenzen eröffnen. Stand 16.08.2026 laut [BAFA](https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html).

## Zuschuss für die Beratung

Die Hälfte der Beratung wird gefördert.

- Höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus.
- Höchstens 850 Euro ab drei Wohnungen.

Den Zuschuss beantragen Sie vor der Unterschrift unter den Beratungsvertrag. Ausgezahlt wird er an Sie, nicht automatisch an das Beratungsunternehmen.

## Extra Förderung später

Bei Fenster und Dämmung gilt 15 Prozent Grundförderung.

- Ohne Fahrplan: 15 Prozent auf Kosten bis 30.000 Euro beim Einfamilienhaus.
- Mit Fahrplan: dieselbe 15 Prozent, aber bis 60.000 Euro.
- Fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für den Teil über 30.000 Euro.

Das gilt nicht für den Heizungstausch.

## Preise bei Förderservice.de

- Fahrplan für 1–2 Wohnungen: 1.329 Euro.
- Fahrplan für 3–5 Wohnungen: 1.729 Euro.

Den Zuschuss vom Staat beantragen Sie extra.

## Fahrplan beauftragen

[Sanierungsfahrplan prüfen und starten](./sanierungsfahrplan). Die konkrete Förderhöhe hängt von Gebäude, Maßnahme, Antrag und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.
