# KfW-Heizungsförderung beantragen

KfW 458 fördert den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind regulär bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % möglich. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % weist die KfW als befristet bis 31.01.2027 aus. Stand 16.08.2026 laut [KfW 458](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/). Beim KfW-Antrag gehören die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung dazu.

Für den KfW-Heizungstausch sind eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B in der Regel Voraussetzung. Das ist eine technische Leistung, kein eigener Förderantrag. Die Heizlastberechnung kostet 539 Euro für bis zu 10 Räume, jeder weitere Raum 39 Euro. Der hydraulische Abgleich kostet extra 199 Euro. Die Kosten können als Fachplanung förderfähig sein. [Heizlastberechnung beauftragen](./heizlastberechnung).

## Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe – KfW 458 Zuschuss?

Eine Wärmepumpe wird über KfW 458 gefördert. Der Zuschuss beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Kosten. Wer eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung austauscht, kann den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % hinzurechnen – befristet bis 31.01.2027. Förderfähige Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt.

Quelle: [KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Stand 16.08.2026](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/). Antrag stellen: [Heizungsförderung auf Förderservice.de prüfen](./heizungsfoerderung).

## Bestätigung zum Antrag (BzA)

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist die fachliche Bestätigung für den KfW-Heizungsantrag. Ohne sie kann der Antrag in der Regel nicht eingereicht werden. Beim Wärmepumpen- und Biomasse-Antrag ist die BzA inklusive. Die Bestätigung nach Durchführung folgt nach dem Einbau.

[Heizungsförderung prüfen und Antrag starten](./heizungsfoerderung).

## Gilt die Förderung in jedem Bundesland?

Ja. Die KfW-Heizungsförderung 458 ist ein Bundesprogramm. Dieselben Sätze gelten in Saarland, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und den übrigen Ländern. Zusätzliche Landesprogramme sind davon getrennt und nicht Teil dieses Antrags.

## Förderhöhe und Boni

- Grundförderung: 30 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn die Austauschbedingungen erfüllt sind. Die KfW weist ihn als befristet bis 31.01.2027 aus.
- Einkommensbonus: 10 bis 40 %, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen.
- Gesamtdeckel: regulär 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %.

Die Boni werden nicht automatisch gewährt. Die individuellen Voraussetzungen müssen im Antrag nachgewiesen werden.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt am Tag der Antragstellung: 16 % bis 31.01.2027, danach 12 % bis 31.07.2027, 8 % bis 31.01.2028, 4 % bis 31.07.2028, ab 01.08.2028 entfällt er. Im selben Rhythmus sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit um 750 Euro, zuerst am 01.02.2027.

## Förderfähige Kosten

Für Wohngebäude gelten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

## Eigenleistung

Eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind nur die unmittelbar mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten. Die eigene Arbeitszeit und Materialien für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistung nicht förderfähig.

Materialrechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein. Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung und die Einhaltung der technischen Anforderungen bestätigen.

Quelle: [KfW und BAFA, Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 10.1, Abschnitt 1.5.1](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_F%C3%B6rderf%C3%A4hige_Ma%C3%9Fnahmen.pdf).

## Vertrag vor dem Antrag

Für den BEG-Förderantrag wird ein unterschriebener Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt. Die Förderzusage muss darin als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart sein. Außerdem muss ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten sein. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne diese Bedingung genügt nicht. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen.

Die [BEG-FAQ 1.10](https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-01-10.html) erläutert den Vorhabenbeginn und Anzahlungen. Die anerkannte Musterformulierung steht in der [BEG-FAQ 1.14 des Bundesministeriums](https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-01-14.html).

## Antragsservice

[Heizungsförderung prüfen und Antrag starten](./heizungsfoerderung). Wer noch kein Angebot oder keinen Handwerker hat, kann im Antrag eine Vermittlung anfordern. Der Förderrechner ist auf der Fachseite jederzeit erreichbar.

Die konkrete Förderhöhe hängt von Gebäude, Maßnahme, Antrag und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.
