# Förderung nach Gewerk 2026

Förderservice.de ordnet die Sanierung dem zuständigen Förderprogramm und dem passenden Antragsservice zu. Die Auswahl folgt der fachlichen Reihenfolge Fenster, Heizung, Dämmung und Sanierungsfahrplan.

Stand der Förderinformationen: 12.08.2026.

## Fenster

Neue Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz gehören zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Zuständig ist das BAFA. Die Grundförderung beträgt 15 %.

[Fensterförderung 2026 lesen](./fensterfoerderung.md)

## Heizung

Förderfähige Wärmepumpen, Biomasseanlagen und weitere förderfähige Wärmeerzeuger laufen über die KfW-Heizungsförderung 458. Die Grundförderung beträgt 30 %. Je nach Voraussetzungen kommen Boni hinzu. Zum Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag (BzA).

[KfW-Heizungsförderung beantragen](./heizungsfoerderung.md)

[Heizlastberechnung nach DIN EN 12831](./heizlastberechnung.md)

## Dämmung

Dachdämmung, Fassadendämmung und Einblasdämmung gehören zur BAFA-Förderung für die Gebäudehülle. Die Grundförderung beträgt 15 %.

[Dämmung fördern: Dach, Fassade, Einblas](./daemmungsfoerderung.md)

## Sanierungsfahrplan

iSFP-Förderung: Der Sanierungsfahrplan zeigt, welche Schritte an Ihrem Haus sinnvoll sind. Bei späteren Maßnahmen an der Gebäudehülle gelten 15 % Grundförderung. Mit iSFP verdoppeln sich die Kostenobergrenzen; fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb der jeweils normalen Obergrenze.

[iSFP-Förderung Sanierungsfahrplan](./sanierungsfahrplan.md)

## Antrag starten

Auf der jeweiligen HTML-Fachseite kann der passende Antrag direkt gestartet werden. Wer noch keinen Handwerker oder kein Angebot hat, kann dort eine Vermittlung anfordern. Der Förderrechner bleibt unabhängig davon erreichbar.

Rechnerwerte sind unverbindliche Schätzungen. Die konkrete Förderhöhe hängt von Gebäude, Maßnahme, Antrag und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab.
